Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UNIVERSE Event GmbH
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden AGB gelten für alle bestehenden und zukünftigen
Vertragsverhältnisse, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und
Auskünfte zwischen (UNIVERSE Event GmbH) und den Vertragspartnern (Kunden) von
UNIVERSE Event GmbH.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Auftragserteilung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Auftragserteilung durch
den Kunden sowie die Auftragsbestätigung durch UNIVERSE Event GmbH bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Aufträge sind jedoch dann ohne Schriftform bzw. ohne
schriftliche Bestätigung der UNIVERSE Event GmbH angenommen, wenn die vom
Kunden in Auftrag gegebenen Leistung von der UNIVERSE Event GmbH erbracht wurde.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die
als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise – Zahlungsbedingungen – Sicherungsrechte
3.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach
Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Materialpreisänderungen oder tarifvertraglichen Änderungen eintreten. Diese werden wir
dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.3 Unsere Rechnungen sind bei Neukunden und Erstaufträgen per Vorkasse zu begleichen.
Bei Bestandskunden sind Rechnungen binnen 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der
Rechnung ohne jeden Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, dass schriftlich eine
abweichende Vereinbarung getroffen wird. Wir behalten uns vor eine Anzahlung in Höhe
von bis zu 50% zu vereinbaren, wenn der Auftrag über 4000€ Technik-Equipment
beinhaltet oder Personal für die Veranstaltung eingeplant wird.
3.4 Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Im Falle einer Annahme
werden diese nur unter dem Vorbehalt des endgültigen Eingangs des Gegenwerteszahlungshalber
angenommen. Bankmäßige Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind
sofort fällig.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite fällig, mindestens jedoch 10 % p.a.
Wir berechnen ab dem zweiten Mahnschreiben eine Gebühr von 10,00 € je Mahnung.
3.7 Werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des
Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen
eingestellt werden oder der Kunde nach Vorstehendem in Zahlungsverzug gerät, so
werden alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im Einzelnen erst später fällig oder
valutiert sind, zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt,
Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und uns bei Zahlungsunfähigkeit des
Kunden aus solchen Sicherheitsleistungen zu bedienen und diese zu verwerten.
4. Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.3 Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
II. Besondere Vertragsbedingungen
1. Vertragstyp Miete
1.1 Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe
an unser Lager. Auslieferung und Rückgabe gelten insofern als volle Tage.
1.2 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit
ist eine Abstandszahlung der gesamten Mietkosten wie folgt zu leisten: bei Stornierung
bis zu 24 Stunden vorher 100%; bei Stornierung bis zu zwei Wochen vorher 75%; bei
Stornierung bis zu vier Wochen vorher 50%; bei Stornierung von mehr als vier Wochen
20%. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Stornierungsschreibens bei
uns maßgeblich. Ansonsten ist ein Aufwendungsersatz in voller Miethöhe nach der
vertraglichen Vereinbarung zu leisten. Eine frühzeitige Rückgabe der Mietgegenstände
durch den Mieter hat keine Auswirkungen auf die Pflicht des Kunden, den vollen Mietpreis
für die gesamte Mietzeit zu zahlen.
1.3 Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Mietgegenstände ausschließlich durch
Fachpersonal oder entsprechend ausgebildetes Personal betreiben zu lassen.
1.4 Bei längerfristiger Anmietung ist der Mieter verpflichtet, die notwendigen Prüfungen nach
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchführen zu lassen.
1.5 Transportversicherungen aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
unter Berechnung der verauslagten Beträge vorgenommen. Die Rücksendung der
Mietgegenstände hat frei Haus zu erfolgen.
1.6 Die Mietpreise für die Überlassung unserer Mietgegenstände samt Zubehör bestimmen
sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich
eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.7 Mängelrügen
1.7.1 Der Kunde hat sich bei der Übergabe bzw. bei der Anlieferung der Mietgegenstände
von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Mietgegenstände und
des Zubehörs durch sorgfältige fachmännische Prüfung zu überzeugen und etwaige
Mängel oder Fehlmengen unverzüglich bei uns anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige
Anzeige oder Einspruch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, so gilt die
Mietsache als mängelfrei abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen
Sachen pfleglich zu behandeln. Veränderungen und/oder Reparatureingriffe an unseren
Geräten durch den Kunden sind grundsätzlich nicht erlaubt. Sie können in Ausnahmefällen
nur nach unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung vorgenommen werden.
1.7.2 Die UNIVERSE Event GmbH verpflichtet sich, etwaige Mängel der Mietsache
unverzüglich zu beseitigen nach ihrer Wahl durch Reparatur oder eine Nach-
/Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung oder Nach-/Ersatzlieferung durch UNIVERSE
Event GmbH unmöglich, verweigert oder unzumutbar verzögert, kann der Mieter eine
Minderung verlangen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften fristlos kündigen. In allen
sonstigen Fällen sind Mietminderungsansprüche des Mieters ausgeschlossen, ebenso
wie das Recht zur fristlosen Kündigung.
1.8 Versicherung
Der Mieter übernimmt für die Dauer der Mietzeit sämtliche Risiken des Unterganges sowie
der Beschädigung der Mietgegenstände. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es nicht an.
Im Falle des Unterganges bzw. bei nicht behebbaren Schäden hat der Mieter den Neuwert
des Mietgegenstandes zu ersetzten. Im Falle der Beschädigung trägt der Mieter die
entstandenen Reparaturkosten. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche mit der Mietsache
verbundenen Risiken ausreichend zu versichern.
1.9 Rückgabe der Mietgegenstände
1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Mietsachen vollständig und in
ordnungsgemäßem Zustand an das Lager der UNIVERSE Event GmbH zurückzugeben.
1.9.2 Mit Annahme der Mietgegenstände bestätigen wir nicht, dass diese mängelfrei
übergeben wurden. Die UNIVERSE Event GmbH behält sich vor, die Geräte samt Zubehör
zu überprüfen und bis zu 14 Tagen nach Rückgabe etwaige Mängel und Fehlmengen
anzuzeigen und in Rechnung zu stellen.
2. Verfügungsgewalt
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist
außerdem verpflichtet, die dafür voraussichtlichen Kosten auf unser Verlangen
vorzuschießen.
3. Anmietung von Kraftfahrzeugen und Aggregaten
3.1 Die Benutzung der Fahrzeuge zu Fahrten ins Ausland bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der UNIVERSE Event GmbH.
3.2 Die Mietgebühr ist grundsätzlich unabhängig davon zu zahlen, ob das Fahrzeug
tatsächlich genutzt wird.
3.3 Die Fahrzeuge dürfen nicht benutzt werden von einer unter Alkohol oder Drogen
stehenden Person. Der Fahrer muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen
Fahrerlaubnis sein.
3.4 Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu sichern. So lange das Fahrzeug nicht benutzt
wird, sind das Lenkradschloss und das gesamte Fahrzeug stets verschlossen zu halten.
3.5 Bei einem Unfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet,
der UNIVERSE Event GmbH gegenüber sofort eine wahrheitsgemäße schriftliche
Darstellung über den Unfallverlauf zu geben.
3.6 Die Kilometergebühren werden nach dem auf dem eingebauten Zähler errechneten
Kilometern berechnet. Im Falle eines Defektes im Zähler werden die Gebühren für die
Entfernung berechnet, die sich für die zurückgelegte Strecke aus der Straßenkarte ergibt.
Treibstoffe bei Fahrzeugen und Aggregaten werden nach Dieselverbrauch berechnet.
4. Bereitstellung von Equipment unter Zurverfügungstellung von
Bedienpersonal
Verpflichtet sich die UNIVERSE Event GmbH, Equipment unter Gestellung von
Bedienpersonal zur Verfügung zu stellen, so liegt der Schwerpunkt der Leistung in der
Vermietung. Es gelten auch in diesem Fall die vorstehenden Ziffern zum „Vertragstyp Miete“
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Verkaufsgeschäfte
5.1 Eigentumsvorbehalt
5.1.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In
der Rückforderung der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
5.1.2 Für den Fall des Weiterverkaufs der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Gegenstände durch den Käufer tritt der Käufer bereits jetzt seine vollständigen
Zahlungsansprüche aus dem Weiterveräußerungsgeschäft gegen den Kunden an die
UNIVERSE Event GmbH ab, die diese Vorausabtretung bereits jetzt annimmt.
5.1.3 Der Käufer ist verpflichtet, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände
pfleglich zu behandeln. Verletzt er die Pflicht zur pfleglichen Behandlung oder sonstige
Sorgfaltspflichten, oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen zur Entrichtung des
Kaufpreises auch nach zwei schriftlichen Mahnungen der UNIVERSE Event GmbH nicht
nach, so ist die UNIVERSE Event GmbH berechtigt, die Gegenstände unmittelbar vom
Käufer herauszuverlangen und die Sache unter Anrechnung des Verwendungserlöses auf
den Kaufpreis zu verwerten. Alternativ hat die UNIVERSE Event GmbH auch das Recht,
unter den oben genannten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
III. Rügepflicht – Gewährleistung – Haftung
1. Rügepflicht
1.1 Bei Übergabe oder Abnahme offenkundiger Mängel der Kaufsache hat der Käufer
innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe oder Abnahme schriftlich unter genauer
Beschreibung des Mangels zu rügen.
1.2 Ist der Käufer Unternehmer, so gilt anstelle des vorstehenden Absatz 1.1 folgendes:
a) Beanstandungen über offenkundige Mängel, die nicht unverzüglich, spätestens aber
innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich unter genauer
Beschreibung des Mangels geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt
werden. Mängel, die bei Lieferung nicht offenkundig und trotz Erfüllung der
Obliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB nicht zu erkennen waren, müssen zur Wahrung
der Gewährleistungsrechte – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder
Verarbeitungen – nach Kenntnisnahme unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach
Kenntnisnahme schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels geltend gemacht
werden.
b) Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten.
Wir haben das Recht, uns an Ort und Stelle von der Berechtigung der Beanstandungen
zu überzeugen. Sofern Mängel darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer ungenaue
oder unrichtige Angaben über den Verwendungszweck oder die Belastung des
Materials gemacht hat, sind wir von jeder Gewährleistungspflicht befreit.
2. Gewährleistung – Mängelhaftung
2.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
2.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet
wird, ist die Schadensersatzhaftung auch bei diesseitiger schuldhafter Verletzung
einerwesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
2.4 Für alle gegen uns geltend gemachten Mängelansprüche gilt eine Verjährungsfrist von
a) zwei Jahren, falls es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt,
b) einem Jahr, falls es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt,
c) ein Jahr, wenn es sich bei der verkauften Sache nicht um Neuware handelt.
2.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
3. Gesamthaftung
3.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer III.2 vorgesehen, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
3.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IV. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
4. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, oder Ergänzungen, bedürfen der
Schriftform.
5. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Teile dieser AGB haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der
übrigen Teile. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen,
die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.