Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UNIVERSE Event GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden AGB gelten für alle bestehenden und zukünftigen

Vertragsverhältnisse, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und

Auskünfte zwischen (UNIVERSE Event GmbH) und den Vertragspartnern (Kunden) von

UNIVERSE Event GmbH.

 

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB

abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn

wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen

des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Auftragserteilung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Auftragserteilung durch

den Kunden sowie die Auftragsbestätigung durch UNIVERSE Event GmbH bedürfen zur

Rechtswirksamkeit der Schriftform. Aufträge sind jedoch dann ohne Schriftform bzw. ohne

schriftliche Bestätigung der UNIVERSE Event GmbH angenommen, wenn die vom

Kunden in Auftrag gegebenen Leistung von der UNIVERSE Event GmbH erbracht wurde.

 

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns

Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die

als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer

ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

3. Preise – Zahlungsbedingungen – Sicherungsrechte

3.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in

gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert

ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach

Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von

Materialpreisänderungen oder tarifvertraglichen Änderungen eintreten. Diese werden wir

dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

 

3.3 Unsere Rechnungen sind bei Neukunden und Erstaufträgen per Vorkasse zu begleichen.

Bei Bestandskunden sind Rechnungen binnen 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der

Rechnung ohne jeden Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, dass schriftlich eine

abweichende Vereinbarung getroffen wird. Wir behalten uns vor eine Anzahlung in Höhe

von bis zu 50% zu vereinbaren, wenn der Auftrag über 4000€ Technik-Equipment

beinhaltet oder Personal für die Veranstaltung eingeplant wird.

 

3.4 Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Im Falle einer Annahme

werden diese nur unter dem Vorbehalt des endgültigen Eingangs des Gegenwerteszahlungshalber

angenommen. Bankmäßige Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind

sofort fällig.

 

3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur

Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf

dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

3.6 Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank

berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite fällig, mindestens jedoch 10 % p.a.

Wir berechnen ab dem zweiten Mahnschreiben eine Gebühr von 10,00 € je Mahnung.

 

3.7 Werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des

Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen

eingestellt werden oder der Kunde nach Vorstehendem in Zahlungsverzug gerät, so

werden alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im Einzelnen erst später fällig oder

valutiert sind, zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt,

Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und uns bei Zahlungsunfähigkeit des

Kunden aus solchen Sicherheitsleistungen zu bedienen und diese zu verwerten.

 

4. Lieferzeit

4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen

Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht

erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

4.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige

Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende

Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

4.3 Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr eines zufälligen

Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf

den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

II. Besondere Vertragsbedingungen

1. Vertragstyp Miete

1.1 Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe

an unser Lager. Auslieferung und Rückgabe gelten insofern als volle Tage.

 

1.2 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit

ist eine Abstandszahlung der gesamten Mietkosten wie folgt zu leisten: bei Stornierung

bis zu 24 Stunden vorher 100%; bei Stornierung bis zu zwei Wochen vorher 75%; bei

Stornierung bis zu vier Wochen vorher 50%; bei Stornierung von mehr als vier Wochen

20%. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Stornierungsschreibens bei

uns maßgeblich. Ansonsten ist ein Aufwendungsersatz in voller Miethöhe nach der

vertraglichen Vereinbarung zu leisten. Eine frühzeitige Rückgabe der Mietgegenstände

durch den Mieter hat keine Auswirkungen auf die Pflicht des Kunden, den vollen Mietpreis

für die gesamte Mietzeit zu zahlen.

 

1.3 Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Mietgegenstände ausschließlich durch

Fachpersonal oder entsprechend ausgebildetes Personal betreiben zu lassen.

 

1.4 Bei längerfristiger Anmietung ist der Mieter verpflichtet, die notwendigen Prüfungen nach

den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchführen zu lassen.

 

1.5 Transportversicherungen aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden

unter Berechnung der verauslagten Beträge vorgenommen. Die Rücksendung der

Mietgegenstände hat frei Haus zu erfolgen.

 

1.6 Die Mietpreise für die Überlassung unserer Mietgegenstände samt Zubehör bestimmen

sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich

eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

1.7 Mängelrügen

1.7.1 Der Kunde hat sich bei der Übergabe bzw. bei der Anlieferung der Mietgegenstände

von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Mietgegenstände und

des Zubehörs durch sorgfältige fachmännische Prüfung zu überzeugen und etwaige

Mängel oder Fehlmengen unverzüglich bei uns anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige

Anzeige oder Einspruch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, so gilt die

Mietsache als mängelfrei abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen

Sachen pfleglich zu behandeln. Veränderungen und/oder Reparatureingriffe an unseren

Geräten durch den Kunden sind grundsätzlich nicht erlaubt. Sie können in Ausnahmefällen

nur nach unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung vorgenommen werden.

 

1.7.2 Die UNIVERSE Event GmbH verpflichtet sich, etwaige Mängel der Mietsache

unverzüglich zu beseitigen nach ihrer Wahl durch Reparatur oder eine Nach-

/Ersatzlieferung. Wird die Nachbesserung oder Nach-/Ersatzlieferung durch UNIVERSE

Event GmbH unmöglich, verweigert oder unzumutbar verzögert, kann der Mieter eine

Minderung verlangen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften fristlos kündigen. In allen

sonstigen Fällen sind Mietminderungsansprüche des Mieters ausgeschlossen, ebenso

wie das Recht zur fristlosen Kündigung.

 

1.8 Versicherung

Der Mieter übernimmt für die Dauer der Mietzeit sämtliche Risiken des Unterganges sowie

der Beschädigung der Mietgegenstände. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es nicht an.

Im Falle des Unterganges bzw. bei nicht behebbaren Schäden hat der Mieter den Neuwert

des Mietgegenstandes zu ersetzten. Im Falle der Beschädigung trägt der Mieter die

entstandenen Reparaturkosten. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche mit der Mietsache

verbundenen Risiken ausreichend zu versichern.

 

1.9 Rückgabe der Mietgegenstände

1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Mietsachen vollständig und in

ordnungsgemäßem Zustand an das Lager der UNIVERSE Event GmbH zurückzugeben.

 

1.9.2 Mit Annahme der Mietgegenstände bestätigen wir nicht, dass diese mängelfrei

übergeben wurden. Die UNIVERSE Event GmbH behält sich vor, die Geräte samt Zubehör

zu überprüfen und bis zu 14 Tagen nach Rückgabe etwaige Mängel und Fehlmengen

anzuzeigen und in Rechnung zu stellen.

 

2. Verfügungsgewalt

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich

zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte

nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß

§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist

außerdem verpflichtet, die dafür voraussichtlichen Kosten auf unser Verlangen

vorzuschießen.

 

3. Anmietung von Kraftfahrzeugen und Aggregaten

3.1 Die Benutzung der Fahrzeuge zu Fahrten ins Ausland bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung der UNIVERSE Event GmbH.

 

3.2 Die Mietgebühr ist grundsätzlich unabhängig davon zu zahlen, ob das Fahrzeug

tatsächlich genutzt wird.

 

3.3 Die Fahrzeuge dürfen nicht benutzt werden von einer unter Alkohol oder Drogen

stehenden Person. Der Fahrer muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen

Fahrerlaubnis sein.

 

3.4 Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu sichern. So lange das Fahrzeug nicht benutzt

wird, sind das Lenkradschloss und das gesamte Fahrzeug stets verschlossen zu halten.

 

3.5 Bei einem Unfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet,

der UNIVERSE Event GmbH gegenüber sofort eine wahrheitsgemäße schriftliche

Darstellung über den Unfallverlauf zu geben.

 

3.6 Die Kilometergebühren werden nach dem auf dem eingebauten Zähler errechneten

Kilometern berechnet. Im Falle eines Defektes im Zähler werden die Gebühren für die

Entfernung berechnet, die sich für die zurückgelegte Strecke aus der Straßenkarte ergibt.

Treibstoffe bei Fahrzeugen und Aggregaten werden nach Dieselverbrauch berechnet.

 

4. Bereitstellung von Equipment unter Zurverfügungstellung von

Bedienpersonal

Verpflichtet sich die UNIVERSE Event GmbH, Equipment unter Gestellung von

Bedienpersonal zur Verfügung zu stellen, so liegt der Schwerpunkt der Leistung in der

Vermietung. Es gelten auch in diesem Fall die vorstehenden Ziffern zum „Vertragstyp Miete“

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

5. Verkaufsgeschäfte

5.1 Eigentumsvorbehalt

5.1.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen

aus dem Liefervertrag mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,

insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In

der Rückforderung der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

 

5.1.2 Für den Fall des Weiterverkaufs der unter Eigentumsvorbehalt stehenden

Gegenstände durch den Käufer tritt der Käufer bereits jetzt seine vollständigen

Zahlungsansprüche aus dem Weiterveräußerungsgeschäft gegen den Kunden an die

UNIVERSE Event GmbH ab, die diese Vorausabtretung bereits jetzt annimmt.

 

5.1.3 Der Käufer ist verpflichtet, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände

pfleglich zu behandeln. Verletzt er die Pflicht zur pfleglichen Behandlung oder sonstige

Sorgfaltspflichten, oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen zur Entrichtung des

Kaufpreises auch nach zwei schriftlichen Mahnungen der UNIVERSE Event GmbH nicht

nach, so ist die UNIVERSE Event GmbH berechtigt, die Gegenstände unmittelbar vom

Käufer herauszuverlangen und die Sache unter Anrechnung des Verwendungserlöses auf

den Kaufpreis zu verwerten. Alternativ hat die UNIVERSE Event GmbH auch das Recht,

unter den oben genannten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

III. Rügepflicht – Gewährleistung – Haftung

1. Rügepflicht

1.1 Bei Übergabe oder Abnahme offenkundiger Mängel der Kaufsache hat der Käufer

innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe oder Abnahme schriftlich unter genauer

Beschreibung des Mangels zu rügen.

 

1.2 Ist der Käufer Unternehmer, so gilt anstelle des vorstehenden Absatz 1.1 folgendes:

a) Beanstandungen über offenkundige Mängel, die nicht unverzüglich, spätestens aber

innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich unter genauer

Beschreibung des Mangels geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt

werden. Mängel, die bei Lieferung nicht offenkundig und trotz Erfüllung der

Obliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB nicht zu erkennen waren, müssen zur Wahrung

der Gewährleistungsrechte – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder

Verarbeitungen – nach Kenntnisnahme unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach

Kenntnisnahme schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels geltend gemacht

werden.

 

b) Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt

der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten.

Wir haben das Recht, uns an Ort und Stelle von der Berechtigung der Beanstandungen

zu überzeugen. Sofern Mängel darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer ungenaue

oder unrichtige Angaben über den Verwendungszweck oder die Belastung des

Materials gemacht hat, sind wir von jeder Gewährleistungspflicht befreit.

 

2. Gewährleistung – Mängelhaftung

2.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und

Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

2.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur

Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen

mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach

seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

 

2.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde

Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet

wird, ist die Schadensersatzhaftung auch bei diesseitiger schuldhafter Verletzung

einerwesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden begrenzt.

 

2.4 Für alle gegen uns geltend gemachten Mängelansprüche gilt eine Verjährungsfrist von

 

a) zwei Jahren, falls es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt,

 

b) einem Jahr, falls es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt,

 

c) ein Jahr, wenn es sich bei der verkauften Sache nicht um Neuware handelt.

 

2.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz.

 

3. Gesamthaftung

3.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer III.2 vorgesehen, ist – ohne

Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies

gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,

wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von

Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle

eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser

Aufwendungen verlangt.

 

3.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,

gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

IV. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt,

den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

4. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, oder Ergänzungen, bedürfen der

Schriftform.

 

5. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Teile dieser AGB haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der

übrigen Teile. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen,

die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UNIVERSE Event GmbH – Stand Mai 2026